Und wo steht das Private Daten öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen?Skulblakka hat geschrieben:Warum?DaBrain hat geschrieben: Und BTW: es gibt wohl kaum was weniger ausagekräftiges als AGB´s
Im Datenschutzgesetz steht, dass solche Daten, wie z.B. der Name, erhoben werden dürfen, wenn man vorher informiert wurde und diesem zugestimmt hat. (§4a BDSG)
Darüber hinaus sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren... § 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
Aber darum gehts auch nicht ob es irgendwo steht oder nicht. Seine Daten einen solchen Publikum Preiszugeben ist unklug und gefährlich. Dieser Bashiok vorfall hats gezeigt. Und stelle man sich noch einen Menschen mit bösen intentionen und diesen Infos vor...
