Also ich habe hier mal eine kurze rechtliche Frage.
Ich weiß, dass so eine Frage eher in einem Rechtsforum gestellt werden sollte, aber ich wollte erstmal hier fragen.
Denn trotz Google Suche finde ich leider nichts zu dem Thema.
Auch können hier natürlich andere triviale Rechtsfragen gestellt werden.
Ich hoffe mal, dass es hier einen angehenden Juristen gibt.
Also gut:
Meine Frage wäre, ob die Polizei bei einer Kontrolle meinen Rucksack öffnen darf?
Es handelt sich bei diesem ja um mein Privateigentum und ich weiß nicht genau in wie weit das derzeit geschützt ist?
Ich habe schon geguckt, aber mit einem Durchsuchungsbefehl hat das nix zu tun, denn dieser bezieht sich meines Wissens nach nur auf Wohnungen.
Eigentlich müsste es in dem Polizeigesetz Niedersachsen stehen. Aber ich werde da nicht schlau draus
Hoffe mal hier kann mit geholfen werden, sonst kann dieser Thread geschlossen werden.
Liebste Grüße
Das Erdmaennlein
