Rechtliche Frage

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Das Erdmaennlein
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Rechtliche Frage

Beitrag von Das Erdmaennlein »

Hey Ho,
Also ich habe hier mal eine kurze rechtliche Frage.
Ich weiß, dass so eine Frage eher in einem Rechtsforum gestellt werden sollte, aber ich wollte erstmal hier fragen.
Denn trotz Google Suche finde ich leider nichts zu dem Thema.

Auch können hier natürlich andere triviale Rechtsfragen gestellt werden.

Ich hoffe mal, dass es hier einen angehenden Juristen gibt.

Also gut:
Meine Frage wäre, ob die Polizei bei einer Kontrolle meinen Rucksack öffnen darf?
Es handelt sich bei diesem ja um mein Privateigentum und ich weiß nicht genau in wie weit das derzeit geschützt ist?

Ich habe schon geguckt, aber mit einem Durchsuchungsbefehl hat das nix zu tun, denn dieser bezieht sich meines Wissens nach nur auf Wohnungen.

Eigentlich müsste es in dem Polizeigesetz Niedersachsen stehen. Aber ich werde da nicht schlau draus :oops: .

Hoffe mal hier kann mit geholfen werden, sonst kann dieser Thread geschlossen werden.

Liebste Grüße

Das Erdmaennlein
House: "Was wär' Ihnen lieber: ein Arzt, der Ihnen die Hand hält während Sie sterben, oder einer, der Sie ignoriert während Sie gesund werden? ... Ganz besonders ätzend wäre natürlich ein Arzt, der Sie ignoriert während Sie sterben."
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Zure
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Beitrag von Zure »

Ja dürfen sie glaube ich. Ich weiß auf jedenfall dass die Verkäufer z.B. eine Tasche nicht durchsuchen darf wenn man das nicht will. Der Verkäufer kann dann aber die Polizei rufen und die darf die Tasche durchsuchen.
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Sestror
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Beitrag von Sestror »

Ich muss Zure zustimmen. Polizisten, Schulleiter, Hohe Beamte und Politiker, sowie alle Bundeswehrangestellte, Gefahrenstoffdienste und Fahnder dürfen Taschen in Deutschland auch ohne eigene Einverständniss öffnen.
Schönheit ist Ansichtssache;
Das heist aber nicht, das alle Hässlich sind.
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Schau in den Spiegel, und du weist was du bist:
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Das Erdmaennlein
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Beitrag von Das Erdmaennlein »

Merci für die schnellen Antworten.
Okay, damit wäre die Frage dann auch schon beantwortet =)
War mir nur nicht so sicher und habe mal überlegt, was wäre wenn...

Schönen Abend noch euch allen!
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A-Knopf
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Beitrag von A-Knopf »

Sestror hat geschrieben:Ich muss Zure zustimmen. Polizisten, Schulleiter, Hohe Beamte und Politiker, sowie alle Bundeswehrangestellte, Gefahrenstoffdienste und Fahnder dürfen Taschen in Deutschland auch ohne eigene Einverständniss öffnen.
Woher weißt du das?
Ich habe zwar absolut keine Referenz, aber bei mir sträubt es sich einfach bei der Vorstellung, dass ein Schulleiter, hoher Beamter (hier wäre eine Definition von "hoch" auch sehr interessant) oder Politiker (hier wäre auch eine Definition interessant) in seiner Freizeit Polizist spielen und die Taschen von zufälligen Passanten durchsuchen darf.

Vor allem dürfen diese Leute doch eh nichts machen wenn sie etwas in der Tasche finden, von daher ist es eh Unsinn in meinen Augen. Ich denke dass (wie gesagt ohne jegliches Fachwissen) nur die Polizei dein Eigentum gegen deinen Willen durchsuchen darf, und das auch nur auf Verdacht oder beim Zoll.
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Sestror
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Beitrag von Sestror »

Rechtlich gesehen dürfen die es.
Praktisch gesehen nur der Schulleiter, wenn er verdacht auf, Drogen, Waffen oder ähnliches hat, das sich in der Tasche des Schülers befindet.

Polizisten im Dienst immer.

Bundeswehr nur bei Einsätzen.

Und Fander auch nur bei ihren Einsätsen.

Hohe Beamte: Benahepolitiker.
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chrisolo
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Beitrag von chrisolo »

Nein, lol.

Es dürfen nur Polizisten (ob Einsatz oder nicht) deine Tasche auf begründeten(!) Verdacht durchsuchen. Der Einschnitt in die Privatsspähre muss dieser schriftlich begründen können. Also wenn du dich belästigt fühlst, muss dir das Kommisariat eine Stellungnahme abgeben (das sie sich irgendwie immer rausreden dürfen dürfte ja wohl klar sein ;)).

Kein anderer außer einem Polizisten darf deine Tasche gegen deinen Willen durchsuchen. Allerdings kann ein Türsteher dies verlangen um dich reinzulassen und das ist rechtlich auch in Ordnung.


@Sestror
Ein Schulleiter kann dir NICHT den Ranzen durchsuchen, wenn du es nicht willst. Dieser Direktor ist eine Privatperson wie du und ich und hat sicherlich keine Rechte die Menschenwürde seiner Schüler zu schändigen. Bundeswehr darf imho normalerweise auch niemanden durchsuchen ausser beim Verteidigungsfall, da kriegen sie die Erlaubnis allerdings vom Verteidigungsminister höchstpersönlich. Und da du ja noch sehr jung bist, hast du so ein Verteidigungsfall noch nicht erlebt (ich auch nicht ;)).
Politiker können auch nur mit Zustimmung von Richtern deine Tasche durchsuchen. Deshalb haben wir doch die Gewaltenteilung: Legislative (Politiker), Judikative (Richter) und Exekutive (Polizisten). Die Polizisten sind von anfang an mit dem Recht ausgestattet die Ranzen zu durchsuchen, die Richter können jemanden bestimmen (Durchsuchungsbefehl) und die Politiker geben den Richtern die Mittel dies zu tun.
Wenn man das alles vermischen würde wäre die Gewaltenteilung hinfälllig. Insofern wird kein Politiker ohne den Befehl eines Polizisten meine Tasche durchsuchen dürfen.
Hohe Beamte? LOL Ganz sicher nicht. Irgendein Oberstudienratsdirektor kann mir doch sonst wo vorbeiehen.
Wie du siehst sind es nur die Polizisten die das dürfen.

MfG

P.s. Alles ohne Gewähr, aber mit bestem Gewissen ;)

Edit:
Dazu ein paar Links noch:
http://www.politikforen.net/showthread. ... 93&t=74917

http://iq.lycos.de/qa/show/689860/Darf- ... -wenn-ich/

http://www.147.ch/Was-darf-die-Polizei.2347.0.html?&L=0

http://www.hausgemacht.tv/recht-gesetz/ ... node_id=24
Zuletzt geändert von chrisolo am 03.04.2009, 22:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Das Erdmaennlein »

Hey Ho,
also, wenn ich nun bei einer normalen Kontrolle angehalten werde und mich weigere meinen Rucksack zu öffnen.
Dann darf die Polizei nur gegen Vorlage eines Grundes meine Tasche durchsuchen?

Aber dieser Grund muss nicht unbedingt stichhaltig sein?

Okay.

Das ist schon mal eine Interessante Sache =)

Das mit der Aufteilung in die drei Gewalten.
Das man da nicht drauf kommt. Das ist schon hart -.-

Aber danke für die Infos =)
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Beitrag von chrisolo »

Du kannst ja die reineditierten Links reinschauen.

Das Handeln der Polizei muss verhältnismäßig gewesen sein und falls du dich ungerecht behandelt gefühlt hast, kannst du bei deinem Kommisariat nach deinen Rechten fragen, die du bei so einer Durchsuchung hast. Die helfen dir sicher kompetent weiter ;)

MfG
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Beitrag von Akira »

aus eigener erfahrung kann ich nur cris zustimmen

muss ein begründeter verdacht vorliegen im laden diebstahl halt ;)
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Beitrag von Zure »

Eigentlich kann die Polizei dann immer mit dem Grund "Wir vermuten Alkohol in deiner Tasche" oder halt bei Erwachsenen mit dem Grund "Wir vermuten Drogen in der Tasche" den Rucksack durchsuchen :?
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Lude
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Beitrag von Lude »

Muss die Polizei diesen Grund dir auch sagen?
Ich hattes es näm schon mal so
Polizei:"Öffnen sie bitte ihre Tasche!"
Lude: "Warum ?"
Polizei: " Das wollen Sie garnicht wissen!"
A-Knopf
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Beitrag von A-Knopf »

Lude hat geschrieben:Muss die Polizei diesen Grund dir auch sagen?
Ich hattes es näm schon mal so
Polizei:"Öffnen sie bitte ihre Tasche!"
Lude: "Warum ?"
Polizei: " Das wollen Sie garnicht wissen!"
Naja klar, die Polizei macht auch oft einen dicke Hose, und das müssen sie auch machen. In der Praxis wäre es einfach nicht praktibel wenn jeder "Verdächtige" der untersucht werden soll, sich bis zur letzten Instanz wehrt und dann solange in U-Haft genommen werden muss. ;)


Das mit dem Türsteher ist ja auch klar. In dem Moment, wo du den öffentlichen Raum verlässt, gibst du oft einen Teil der Rechten ab. Wenn du z.B. in ein Fussballstadion willst musst du die Hausordnung anerkennen, weil das Stadion Privatgeläden ist. Wenn in dieser Hausordnung steht, dass die Sicherheitsleute deine Taschen nach Rauchbomben und schweren Gegenständen durchsuchen dürfen, musst du das anerkennen oder musst halt das Privatgelände verlassen. Es zwingt dich ja niemand in ein Fußballstadion zu gehen. Ähnliches gilt natürlich auch für Discos, Bars etc.

Es gab z.B. ein Restaurant, wo Kinder unter 14 Jahren keinen Zutritt hatten (das anti-Familien-Restaurant als Geschäftsidee) da hat der Besitzer auch einfach Gebrauch vom Hausrecht gemacht. Du darfst ja jeder beliebigen Person den Zutritt du deinem privatem Grundstück untersagen, solange du damit nicht ganze Gruppen diskriminierst (Ausländer, Frauen, Anhänger bestimmter Religionen, etc). Deswegen bin ich mir auch nicht so sicher ob das Verbot für Kinder unter 14 überhaupt zulässig war.
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Sestror
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Beitrag von Sestror »

Das Verbot der Kinder unter 14 Jahren ist genauso zulässig, wie die Kennzeichnungen der USK auf den Spielverpackungen - eigentlich rechtens, am Liebsten wäre es völliger Unfug.

Tja, aber was ist den das mit dem gleichen Recht für alle?
Gleichen recht, Spiele ab 18 zu Spielen usw.

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Bei einigen Sachen sind es eher Schlupflöcher oder unsachgemäße (Frauen-)Gesetzformulierungen. Wobei es bei der Bundeswehr noch eine Unterregel gibt: Bist du da, darf der Ausbilder/Vorgesetzter deine sachen durchsuchen. Manchmal muss er das sogar, vorallem, wenn man mal eine längere "Beurlaubung" hat, damit man nichts Militärisches mitnimmt.
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Beitrag von Freakkk »

kenne das uch nur so das die Polizisten dein rucksack öffnen dürfen wenn sie einen verdacht haben. aber ein verdacht haben die sowieso immer und könn damit den immer öffnen wenn sie lust dazu haben.

was mich mehr interessieren würde....was hattest du in der tasche das du fragst xD?
xD
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